Wenn wir ein
Unternehmen praktisch „geschenkt“ bekommen, droht oft schon bald die Pleite –
vor allem, wenn wir nichts ändern und die alte Geschäftsführung weitermacht wie
bisher. Das größte Problem ist fast immer die Liquidität: Auf dem Konto fehlt
schlicht das Geld, um alle Rechnungen zu bezahlen. Deshalb muss die neue
Geschäftsleitung von Tag 1 an genau verfolgen, wie viel Geld täglich hinein-
und hinausfließt.
Liquidität permanent im Blick
In der
Startphase arbeiten wir mit rollierenden Sechs-Wochen-Plänen und projizieren
jede Woche den Cash-Bedarf für die kommenden sechs bis zwölf Monate. Dabei
kalkulieren wir realistisch, aber nicht übertrieben pessimistisch: Ohne frische
Bestellungen läuft bei einem Maschinenbauer der Auftragsbestand aus – dann
fehlen Deckungsbeiträge, während die Fixkosten weiterlaufen.
Rechtliche und finanzielle Risiken nach einer
Insolvenz
Neben
finanziellen Verlusten birgt eine Insolvenz auch rechtliche Risiken – vor
allem, wenn Zahlungen an Gesellschafter oder Geschäftsführung nicht eindeutig
dokumentiert oder vertraglich abgesichert sind.
Zahlungen
ohne Vertrag
Der
Insolvenzverwalter untersucht zuerst alle Geldflüsse, die an Gesellschafter
oder Geschäftsführung geflossen sind, und legt darüber dem Gericht ein
Gutachten vor. Fehlt eine eindeutige vertragliche Grundlage – etwa ein
schriftlicher Beratungs- oder Geschäftsführervertrag – können solche
Überweisungen zurückgefordert werden. Im schlimmsten Fall steht sogar der
Vorwurf der Untreue im Raum.
Wir haben
das einmal teuer gelernt: Beim ersten 1-€-Deal zahlten wir uns eine Management
Fee aus, ohne sie sauber zu vereinbaren. Der Insolvenzverwalter verlangte das
Geld zurück, und ein strafrechtliches Verfahren wurde nur mit viel Aufwand
eingestellt. Seitdem schließen wir für jede Honorierung einen ausführlichen
Vertrag ab – Leistungsumfang, Vergütung, Fälligkeit und Kontrollrechte klar
geregelt.
Fristgerechter Insolvenzantrag
Nach
deutschem Recht muss die Geschäftsführung spätestens drei Wochen nach Eintritt
der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Insolvenz beantragen.
- Zahlungsunfähigkeit liegt in der Praxis vor, wenn
mindestens zehn Prozent der fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr
beglichen werden können und keine kurzfristige Besserung absehbar ist.
- Überschuldung ist gegeben, wenn das Vermögen
geringer ist als die Schulden und keine positive Fortführungsprognose
besteht.
Versäumt die
Geschäftsführung diese Frist, drohen persönliche Haftung und strafrechtliche
Konsequenzen. Darum engagieren wir in kritischen Phasen immer einen auf
Insolvenzrecht spezialisierten Anwalt, der uns tagesaktuell begleitet und jede
Stundungsvereinbarung schriftlich fixiert.
Unser
Grundsatz lautet: Lieber einen Tag zu früh als zu spät – schon um den
Insolvenzverwalter nicht von Beginn an gegen uns aufzubringen.
Gesellschafterdarlehen und Rangrücktritte
Konzerne
finanzieren Tochtergesellschaften häufig über Gesellschafterdarlehen. Beim Carve-out
übernehmen wir solche Kredite oft mit. Gefährlich wird es, wenn wir Darlehen
während der Krise zurückführen oder in Eigenkapital umwandeln, ohne die
richtige Reihenfolge der Beschlüsse einzuhalten. Rückzahlungen, die nicht klar
nach Rangrücktritt oder Kapitalherabsetzung erfolgen, fechtet der
Insolvenzverwalter regelmäßig an. Deshalb achten wir darauf, dass zunächst das
Stammkapital ordnungsgemäß angepasst wird, bevor ein Gesellschafterdarlehen
zurückgeführt wird.
Wann kehrt endlich Ruhe ein?
Nach den ersten hundert Tagen kehrt endlich Ruhe ein: Die Liquidität reicht wieder, Lieferanten liefern ohne Vorkasse, und das Team hat Vertrauen gefasst. Jetzt stellt sich die größere Frage: Wollen wir weiter Feuerlöscher spielen – oder ein skalierbares Sanierungsmodell aufbauen, das Krisenfälle systematisch in stabile Betriebe verwandelt?
Nächste Woche mehr dazu!
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