Bei jedem Kredit fordert die Bank eine
persönliche Bürgschaft. Auch der Verkäufer eines Unternehmens in einer
Krisenlage möchte eine Garantie, dass die Firma nicht gleich nach dem Verkauf
in die Insolvenz geht. Solche Garantien sollte man grundsätzlich nicht geben!
Warum nicht?
Bewertet man eine Garantie, dann hat sie
vermeintlich niedrige Kosten. Denn die Wahrscheinlichkeit des Eintretens wird
meistens als sehr gering erachtet. Ein faules Ei kann aber eine ganze
Unternehmensgruppe zum Einsturz bringen oder die Privatinsolvenz zur Folge
haben. Persönlich kenne ich einige, die im Glauben an den Erfolg gebürgt und
damit sich und andere in den Ruin getrieben haben.
Unberücksichtigt bleibt, dass eine
gegebene Garantie das Verhalten der Parteien ändert. Sie haben einen
selbsterfüllenden Charakter. So meldete als Beispiel der
Geschäftsführer der Paulmann&Crone am letzten Tag der auf drei Monate
begrenzten Garantie trotz (noch) voller Kassen die Insolvenz an.
Warum? Neben den Gesellschaftsmitteln hatte er zu diesem Zeitpunkt noch uns in
der Haftung, sodass er damit auch der Gesellschaft half. Nicht unwesentlich war
wohl, dass er damals mit uns über seine
Erfolgsbeteiligung stritt.
Auch verhandelt es sich viel
schwieriger, wenn der Betriebsrat weiß, dass man im Falle der Insolvenz
persönlich zum Nachschuss gezwungen ist. Das eigene Verhalten ändert sich, statt
frei und ergebnisoffen zu handeln, wird man zum Verzweiflungstäter. So wirft
man gutes Geld schlechtem hinterher oder geht immer riskantere Wetten ein, um
die eigene Haftung abzuwehren. Was weder dem Unternehmen noch einem selbst
nutzt.
Lehnt man die persönliche Garantie
entschlossen genug ab, bekommt man den Kredit oder das Unternehmen häufig auch
ohne die Garantie. Letztlich ist die Frage der Garantie Teil des Spiels, da es
Bestandteil der Checkliste des Anwalts oder der Bank ist und einfach abgefragt
werden muss!
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